Woran verdienen Sie?+
An meiner Arbeit, nicht an Ihrer Entscheidung. Ich verkaufe keine Lizenzen, habe keine Partnerverträge mit Anbietern und erhalte keine Vermittlungsprovisionen. Sie zahlen einen Festpreis, der vor dem Start vereinbart wird — welches System Sie am Ende wählen, ändert daran nichts.
Bekommen Sie Zugriff auf unsere Bewerberdaten?+
Für Analyse und Bestandsaufnahme brauche ich keine Bewerberdaten — ich arbeite mit Gesprächen und mit zusammengefassten Auswertungen aus Ihrem System. Welche Auswertungen das sind, legen wir vorher gemeinsam fest; wo sie die tägliche Arbeit abbilden, gehören Datenschutz und Betriebsrat an diese Festlegung. Einzelne Mitarbeitende bewerte ich nicht. Sobald in meinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet werden oder ich einen Systemzugang bekomme, schließen wir vorher einen Auftragsverarbeitungsvertrag — begrenzt auf das, was der Auftrag erfordert.
Ist der Einstieg gleich ein großes Projekt?+
Nein. Die Bestandsaufnahme für die Systemoptimierung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen, die Recruiting-Analyse und die erste Phase der Systemauswahl jeweils zwei bis drei. Jeder Einstieg ist für sich nutzbar; Leistungsumfang, Ergebnis, Zeitplan und Festpreis werden vor dem Start vereinbart. Ob und wie es danach weitergeht, entscheiden Sie anschließend.
Wie viel muss vor Ort stattfinden?+
Wir entscheiden gemeinsam, welche Termine vor Ort stattfinden. In der Regel bin ich ein bis zwei Tage bei Ihnen — für Workshop und ausgewählte Gespräche mit den Beteiligten. Alles Weitere läuft auf Wunsch digital.
Begleiten Sie auch die Umsetzung?+
Ja. Auf Wunsch begleite ich Anpassungen an Prozessen, Verantwortlichkeiten, Zusammenarbeit und Systemnutzung bis in die praktische Umsetzung. Die technische Einführung eines neu ausgewählten Systems ist nicht Teil der Systemauswahl — dabei unterstütze ich Sie in einem separaten Auftrag.
Beraten Sie zu KI und Automatisierung?+
Ja. Fast jedes Bewerbermanagementsystem bringt heute Matching- oder Scoring-Funktionen mit, oft freigeschaltet durch ein Update. Ich prüfe, wo der EU AI Act greift, was Mitbestimmung und Datenschutz verlangen und welche Funktionen Sie unter welchen Bedingungen nutzen können. Das Gleiche gilt für automatisierte Abläufe ganz ohne KI — Terminvereinbarung, Rückmeldungen an Bewerbende, Übergaben zwischen Systemen: Ich baue solche Abläufe auch selbst und sehe deshalb früh, wo Automatisierung eine unklare Zuständigkeit nur schneller macht. Wenn Sie KI oder Automatisierung gezielt einsetzen wollen, gehört die Einführung zur Prozessarbeit dazu.
Vermitteln Sie auch Kandidaten?+
Nein. Ich besetze keine Stellen und vermittle keine Bewerbenden — ich arbeite an den Prozessen, Systemen und Entscheidungen dahinter. Wenn Sie Unterstützung bei der Besetzung brauchen, ist das ein anderer Dienstleister.
Leisten Sie Rechtsberatung?+
Nein. Ich übersetze Anforderungen aus Datenschutz und Mitbestimmung in konkrete Prozess-, System- und Projektentscheidungen und arbeite mit Ihren Fachstellen zusammen.